Althusmann erläutert: „Die Meyer Werft ist von besonderer Bedeutung für die Region und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Sie ist als Wirtschafsfaktor und Arbeitgeber von besonderem landespolitischem Interesse. Durch die Corona-Pandemie ist das Unternehmen, wie alle Kreuzfahrtschiffbau-Werften, von massiven finanziellen Einbußen betroffen, die sich auch auf den Standort Papenburg auswirken. Mit der Förderung aus der Härtefallhilfe wollen wir als Land einen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Standortes Papenburg und den damit verbundenen Arbeitsplätzen leisten.“
Nach der „Härtefallhilfe Niedersachsen“ ist es bei Feststellung eines sogenannten besonderen landespolitischen Interesses möglich, eine Billigkeitsleistung bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze zu gewähren. Althusmann erklärt: „Ich habe in Gesprächen mit der Werft frühzeitig auf die Erwartungen des Landes hingewiesen, dass mit dieser Unterstützung auch seitens der Meyer Werft ein Beitrag zur Sicherung des Standortes und damit für die Beschäftigten der Werft einhergehen sollte. Ich freue mich, dass die Geschäftsführung mir dies bereits im Vorfeld zugesichert hat.“
Die ursprünglich genannte Fördersumme von zwölf Millionen Euro hat sich nun auf 14 Millionen Euro erhöht, da sich die beihilferechtlichen Regelungen geändert haben und für diese Förderungen jetzt neue Höchstsätze gelten.