Ein permanenter Einstieg der öffentlichen Hand sei aber nicht geplant, stattdessen werde eine erfolgreiche Zukunft der Werft in Privatbesitz angestrebt, teilt das Land Niedersachsen mit.
Da in der Kürze der Zeit kein privater Investor gefunden werden konnte und das Unternehmen zugleich von großer strukturpolitischer Bedeutung für das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland sei, sei das Engagement des Staates unumgänglich.
Anteilserwerb zur Zuführung von Eigenkapital
Im Detail: Das Land Niedersachsen wird die Anteile an der Meyer Neptun GmbH über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG) erwerben. Die HanBG existiert seit 1986 und hält Beteiligungen an niedersächsischen Unternehmen, an denen ein Landesinteresse besteht. Sie verfügt über ausreichende liquide Mittel, um werthaltige Anteile an Unternehmen zu übernehmen. Voraussetzung für den Anteilserwerb ist zum einen, dass ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt. Zum anderen darf der angestrebte Zweck - in diesem Fall die Stärkung des Eigenkapitals der Meyer Werft - nicht über andere Wege möglich sein. Beide Voraussetzungen sind hier erfüllt.
Das Land Niedersachsen wird über die HanBG der Meyer Neptun GmbH Kapital in Höhe von 200 Millionen Euro zuführen. Damit wird die Beteiligungsgesellschaft einen Anteil in Höhe von etwas mehr als 40 Prozent am Unternehmen halten. Die HanBG verfügt über ausreichend Mittel, um diese Transaktion durchzuführen, der Kernhaushalt des Landes ist nicht betroffen. Es ist geplant, den Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages in dessen Sitzung am 11. September über diesen Beschluss zu informieren, eine Zustimmung des Ausschusses ist nicht notwendig.
Übernahme von Bürgschaften
Neben dem Bedarf an Eigenkapital benötigt die Meyer Neptun GmbH Fremdkapital in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Damit die aktuellen Kreditgeber der Werft diesen Bedarf decken, besichert das Land etwa die Hälfte des benötigten Fremdkapitals zu insgesamt 80 Prozent. Für Niedersachsen bedeutet das ein Landesrisiko über etwas mehr als eine Milliarde Euro. Der vom Niedersächsischen Landtag beschlossene Bürgschaftsrahmen für das Jahr 2024 wird damit eingehalten.
Voraussetzung für die Bürgschaft war die Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in diesem Fall PricewaterhouseCoopers (PwC). Anschließend hat der Landeskreditausschuss am 30. August dem Bürgschaftsantrag zugestimmt. Nach dem heutigen Beschluss im Kabinett muss nun noch der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages zustimmen.
Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere: „Die Meyer-Werft ist ein industrielles Schlüsselunternehmen, das Tausende Arbeitsplätze sichert. Mit unserem Engagement schaffen wir die Voraussetzung für den Erhalt und die zukunftsfähige Neuausrichtung der Werft. Angesichts der Bedeutung der Werft weit über die Region hinaus war diese Entscheidung unter dem Strich zwingend."
Der Niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Wir gehen hier als Land den Weg Seite an Seite mit dem Bund, der Werft und ihren Beschäftigten weiter. So der Haushaltsausschuss zustimmt, sind das jetzt die ganz entscheidenden Schritte. Über diese Stärkung der Kapitalbasis in Kombination mit der Zusage der Garantien machen wir die Neufinanzierung möglich. Bisherige Verunsicherung weicht so nun Stück für Stück einer neuen Verlässlichkeit. Das ist die Basis für die neuen Aufträge und bleibt Grundlage für den Erfolg des begonnenen Sanierungsprozesses. Damit schaffen wir nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen der Werft, sondern für die Wirtschaft einer ganzen Region und die 20.000 deutschlandweit von Meyer abhängigen Beschäftigten eine neue, verlässliche Perspektive."