Kreis Borken

Regionalrat Münster: „Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion“

Kreis Borken – Im Rahmen einer geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu Beginn des nächsten Jahres attestierte das Bundesenergieministerium dem Kreis Borken zuletzt ähnliche Windverhältnisse wie an der Nord- oder Ostsee. Am Montag wandte sich nun der Regionalrat Münster mit einer Resolution an die Landesregierung und bat darin um ihre Unterstützung, mit dem Ziel der Zurücknahme der vorhergesehenen Zuordnung. Landwirte und Gesellschafter von heimischen Windparks befürchten Verluste in Millionenhöhe, sollten die Pläne der Bundesregierung in dieser Form umgesetzt werden.

Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing überreicht die Resolution an Ministerin Mona Neubaur: v.l. Regierungspräsident Andreas Bothe, Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing, Ministerin Mona Neubaur, Landrat Dr. Kai Zwicker. Foto: Bezirksregierung Münster

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Im Fokus der Debatte stand unter anderem ein geplanter Bürgerwindpark in Heek. Dort sollten vier Windräder aufgestellt werden. Durch die besagte Zuordnung zur zwei Autostunden entfernten Küstenregion würden Windräder deutlich weniger Vergütung bekommen als zuvor. Landwirte und Gesellschafter fürchteten daher Verluste in Millionenhöhe. Nach Angaben des Kreises wären 15 weitere Windparkprojekte von einer drohenden Zuordnung betroffen.

„Erhebliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen“

Die geplante Änderung der regionalen Abgrenzung bei der EEG-Vergütung für Windenergieanlagen sieht der Regionalrat mit großer Verwunderung. „Der Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion – weder geografisch noch mit Blick auf die tatsächlichen Standort- und Windverhältnisse“, stellt der Regionalrat in seiner Resolution klar.

Aus Sicht des Regionalrates wird die vorgesehene Zuordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Windenergievorhaben haben. Dies könne insbesondere bei bereits weit fortgeschrittenen Projekten zu einer erheblichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen. Der Regionalrat sieht darin zugleich eine Belastung der bisher bestehenden Planungssicherheit für Investitionen in der Region. 

Resolution an Ministerin Neubaur übergeben

„Das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen war ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auch im Münsterland“, heißt es in der Resolution. Diese Vertrauensgrundlage dürfe nicht durch eine regionale Zuordnung beeinträchtigt werden, die aus Sicht des Regionalrates den tatsächlichen Standortbedingungen des Kreises Borken nicht gerecht werde. 

Der Regionalrat bat die Landesregierung daher, sich gegen die vom Bund geplante Zuordnung des Kreises Borken als Küstenregion einzusetzen, sodass für das gesamte Münsterland eine einheitliche EEG-Zuordnung gilt. Regionalratsvorsitzende Mechtild Schulze Hessing übergab die Resolution am 21. September beim Sommerfest des Regierungspräsidenten Andreas Bothe persönlich an Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur.


 

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