Münster

Regionalplan Münsterland: Regionalrat beschließt zweite Offenlegung

Münster - Der mit Spannung erwartete neue Regionalplan Münsterland schreitet weiter voran. Der Regionalrat Münsterland hat am Montag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen die zweite Offenlegung des Regionalplans Münsterland beschlossen und damit die Bezirksregierung mit der Fortsetzung des Verfahrens beauftragt

Foto: Bezirksregierung Münster

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Wichtig ist diese Entscheidung, weil im Regionalplan Münsterland die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept festgelegt werden. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor. Dabei geht es um die verschiedensten Themen: Von Flächen für Wohnungsbau über Windkraft und Gewerbeflächen definiert der Regionalplan die Möglichkeiten, die Gemeinden und Städte haben.

Nach der ersten Erörterung im Sommer des Jahres hatte die Bezirksregierung als Planungsbehörde rund 1200 Stellungnahmen und die Ergebnisse von 10 Erörterungssitzungen in den Planentwurf eingearbeitet, wie es nun in einer Mitteilung heißt. Dazu wurde die Beschlussvorlage mit mehr als 12.000 Seiten des Planungswerks entsprechend überarbeitet.

Detail-Änderungen im Fokus

In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Regionalrat über weitere Detail-Änderungen ab, die nun in eine zweite Offenlage einfließen sollen. So sollen die Potenzialbereiche der Stadt Münster zur Wohnbebauung (in reduzierter Form) ausgeweitet werden, den Städten Ahlen, Bocholt und Emsdetten werden höhere Hektar-Bedarfe zugestanden, in der Gemeinde Lotte soll ein Gewerbebereich angepasst werden. Anträge der Grünen, die Dichtewerte der neu auszuweisenden Wohnbebauungsflächen zu reduzieren und umfangreich Schutzflächen generell aus der Bauleitplanung herauszunehmen, lehnte die Mehrheit des Regionalrats ab. Der Regionalrat hat darüber hinaus die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Freiraumkonzept in Verbindung mit der anstehenden dritten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) grundsätzlich zu überprüfen.

Die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde werde die beschlossenen Änderungen nun in die Planunterlagen einarbeiten, heißt es weiter. Die einmonatige Offenlegungsphase soll voraussichtlich Ende Oktober beginnen. Stellungnahmen sind dann für vier Wochen noch einmal zu allen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf möglich. Eine zweite Erörterung der Stellungnahmen ist dagegen nicht geplant

Der Regionalrat wird den dann abermals überarbeiteten Entwurf voraussichtlich im Frühjahr 2025 beschließen und damit das gesamte Zukunftsverfahren innerhalb einer Wahlperiode noch vor der nächsten Kommunalwahl abgeschlossen haben.

 

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