Ziel war es, der lokalen Wirtschaft die grundlegenden Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalens rund um kommunale Vergaben von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte näherzubringen. Denn die zum 1. Januar 2026 eingetretenen Änderungen eröffnen Kommunen viele neue Handlungsspielräume mit Auswirkungen auf die Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der Schwellenwerte. Seither beschränkt das Land Nordrhein-Westfalen die Vergabe auf die schon zuvor vorhandenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz. Die konkrete Ausgestaltung in Art und Umfang der Verfahren überlässt das Land nunmehr den Kommunen.
Die Stadt Emsdetten verfolgt dabei einen klaren Ansatz: Sie nutze nach eigenen Angaben alle vorhandenen Handlungsspielräume konsequent aus und setze zugleich auf möglichst geringe Bürokratie mit definierten, sicheren Grundregeln für die Verwaltung, wie es in einer Pressemeldung der Stadt heißt. Die neuen Spielräume sollen dabei so weit wie möglich im Sinne der Wirtschaft genutzt werden. So werde die zentrale Vergabestelle der Stadt Emsdetten bestehen bleiben und den Unternehmen auch zukünftig unterstützend zur Seite stehen.
„Derzeit sind viele Prozesse noch in Bewegung. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben des § 75a der Gemeindeordnung für NRW tragfähige und zugleich flexible Lösungen zu erarbeiten. Hinweise und Anregungen aus der Praxis fließen in die Überlegungen ein“, betont Jutta Austrup, Kämmerin der Stadt Emsdetten, in ihrem Vortrag. Auf eine Satzung werde die Stadt Emsdetten dabei verzichten. Stattdessen werden interne Prozesse über eine Dienstanweisung geregelt, die bewährte Prinzipien, wie beispielsweise die Rotation unter den Bietenden beinhaltet.
Unternehmen können sich bereits jetzt per E-Mail an vergabe@emsdetten.de auf einer Bieterliste registrieren lassen.