Der Bundestag hat im Herbst 2023 das Wärmeplanungsgesetz zusammen mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (das sogenannte Heizungsgesetz) beschlossen. Dadurch wurde ein neues Planungsinstrument für die Wärmeversorgung in den Kommunen bundesweit eingeführt. Die Länder regeln nun im zweiten Schritt, welche Stellen für die Wärmepläne verantwortlich sind und wie die Verfahren finanziert werden. Für NRW hat der Landtag am 27. November 2024 das entsprechende Landesgesetz verabschiedet. Demnach sollen alle Kommunen Wärmepläne aufstellen und dafür vom Land einen pauschalen Ausgleich je nach Einwohnerzahl erhalten.
Einige Kommunen im Westmünsterland haben mit der Wärmeplanung bereits begonnen. Unter Förderung der neuen Energieagentur des Landes, Energy4Climate.NRW, kooperieren zum Beispiel die Kreisstädte Borken und Coesfeld bei der Erstellung ihrer Wärmepläne. In anderen Städten liegen schon Ergebnisse für die Wärmeplanung vor: So hatte etwa die Gemeinde Saerbeck bereits vor dem Wärmeplanungsgesetz ein „Handlungsprogramm Wärmewende“ erarbeitet. Manche Ergebnisse sind dabei nicht überraschend: Im ländlichen Raum wird überwiegend eine dezentrale Energieversorgung für zukunftsfähig gehalten. Denn die Installation einer Wärmepumpe, vielleicht in Kombination mit Solar- oder Geothermie als weitere Wärmeträger, und einer Photovoltaikanlage zur Stromversorgung sind auf lange Sicht sehr häufig wirtschaftlich und baulich möglich.
Das Wärmeplanungsgesetz ermöglicht darüber hinaus aber auch Unternehmen, neue Potenziale zu erschließen und (lokaler) Akteur der sogenannten „Wärmewende“ zu werden. Das bundeseinheitliche Verfahren zur Wärmeplanung sieht vor, dass nicht nur Stadtwerke und große Energieversorger beteiligt werden, sondern alle potenziellen Wärmelieferanten. Das schließt insbesondere Landwirte mit ein, die mit einer Biogasanlage mit Kraft-Wärme-Kopplungstechnik Strom und Wärme produzieren können. Als Wärmelieferanten kommen auch andere Gewerbe- und Industriebetriebe in Betracht, bei denen Abwärme oder Prozessdampf entsteht. Im Rahmen einer strategischen und langfristigen Wärmeplanung sollten Kommunen und Unternehmen solche Potenziale mit in den Blick nehmen. Denn bei der Wärmeplanung sollen Möglichkeiten untersucht werden, lange bevor Wärmekunden für eine konkrete Erzeugungsanlage gesucht werden.
Die Umsetzung neuer Ideen für die Wärmeversorgung erfolgt noch nicht mit der Wärmeplanung. Ein Wärmeplan ist eher mit einem Flächennutzungsplan vergleichbar, bei dem festgelegt wird, wo in den nächsten 25 Jahre neue Gewerbe- und Wohngebiete entstehen können. Ob später ein neues Nahwärmenetz in der Nähe eines Rechenzentrums oder Geothermie-Sonden für ein Wohngebiet errichtet werden, entscheidet sich erst in einer konkreteren Planungsphase. Doch ebenso wie es bereits vor Erschließung eines Gewerbegebietes potenzielle Grundstückskäufer gibt, wird es auch schon aufgrund einer Wärmeplanung erste Interessenten für innovative Wärmeanlagen geben können. Eine frühzeitige Beteiligung an der kommunalen Wärmeplanung dürfte sich deshalb für alle auszahlen: für die planenden Kommunen und für innovative Unternehmen.