Steuerrecht in den Niederlanden - Das soll sich ab 2023 ändern

In den Niederlanden ist der dritte Dienstag im September traditionell der „Prinsjesdag“. An diesem Tag legt die niederländische Regierung ihre Steuerpläne für das kommende Jahr vor. Für 2023 hat die niederländische Regierung einige Änderungen vorgeschlagen, die in den Niederlanden tätige deutsche Unternehmen oder Arbeitnehmer betreffen. Einen Überblick geben Mariëlle Kisfeld-Mommer und Harold Oude Smeijers, beide Steuerberater der Kanzlei KroeseWevers in Oldenzaal, für Wirtschaft aktuell.

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Vorweg: Die niederländische Regierung setzt auf Kaufkraftunterstützung (über 17 Milliarden Euro) der Bürgerinnen und Bürger. Das ist angesichts des starken Anstiegs der Preise, insbesondere für Energie, und der hohen Inflation wichtig. 

EINKOMMENSTEUER BOX I: EINKÜNFTE AUS ARBEIT UND WOHNUNG

Für 2023 gelten in den Niederlanden zwei Einkommensteuersätze. Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von circa 70.000 Euro beträgt der Einkommenssteuersatz 36,93 Prozent, wobei sich davon 27,65 Prozent auf die Sozialabgaben beziehen. Bei mehr als 70.000 Euro Jahreseinkommen beträgt der Steuersatz 49,5 Prozent. 
Steuerpflichtige, die in Deutschland sozial versichert sind, bezahlen bei einem Einkommen aus einem niederländischen Angestelltenverhältnis bis circa 37.000 Euro nur 9,28 Prozent Einkommensteuer in den Niederlanden. Durch eine Ermäßigung des Einkommenssteuertarifes will die niederländische Regierung der Bevölkerung entgegenkommen. 

EINKOMMENSTEUER BOX III: EINKÜNFTE AUS ERSPARNISSEN UND KAPITALANLAGEN

Infolge eines Urteils des Obersten Gerichtshofs, nach dem die niederländische Besteuerung von Einkünften aus Ersparnissen und Kapitalanlagen gegen europäisches Recht verstößt, wird die gegenwärtige Besteuerung in Box III zukünftig geändert. 
Ab dem 1. Januar 2023 gilt als Grundlage für die Box III-Besteuerung eine tatsächliche Aufteilung zwischen Ersparnissen, sonstigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird jeder Kategorie ein fiktiver Ertrag zugewiesen. Die entsprechenden Renditen wurden derzeit noch nicht bekanntgegeben. Die Besteuerung in Box III liegt unter Feuer. Aus dem Grund ist noch nicht ganz klar, wie die zukünftige Besteuerung ausfallen wird.
Der Steuersatz für Erträge aus Ersparnissen, sonstigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird 2023 um ein Prozent auf 32 Prozent erhöht. Dieser Steuersatz wird jährlich um ein Prozent steigen, bis er im Jahr 2025 insgesamt 34 Prozent erreicht. Außerdem wurde angekündigt, dass das steuerfreie Vermögen ab dem 1. Januar 2023 auf 57.000 Euro pro Steuerpflichtiger erhöht werden soll. Diese Grenze lag zuvor bei 50.650 Euro.

FERIENIMMOBILIE

Eine in den Niederlanden gelegene Immobilie und etwaige damit verbundene Verbindlichkeiten, werden ab dem 1. Januar 2023 ebenfalls mit anderen Erträgen besteuert. Wer eine Ferienimmobilie in den Niederlanden besitzt, muss eventuell in der Zukunft 
mit höheren Einkommenssteuerabgaben in den Niederlanden rechnen. 

GRUNDERWERBSTEUER

Weiterhin hat die niederländische Regierung angekündigt, dass der allgemeine Steuersatz für die Grunderwerbsteuer im Jahr 2023 von acht Prozent auf 10,4 Prozent angehoben wird. Dieser allgemeine Steuersatz für die Grunderwerbsteuer gilt für Käufer, die eine Immobilie nicht selbst bewohnen – wie zum Beispiel Betriebsgebäude oder Ferienimmobilien. Es lohnt sich daher, noch im Jahr 2022 eine Ferienimmobilie in den Niederlanden zu erwerben.

KÖRPERSCHAFTSTEUER

Gesellschaften werden in den Niederlanden ab 2023 schwerer besteuert. Für BV – also die niederländische GmbH – wird ab 2023 die erste Tarifstufe der Körperschaftsteuer von 395.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt, wobei der Steuersatz jedoch auf 19 Prozent angehoben wird. Ab 200.000 Euro beträgt der Körperschaftsteuersatz 25,8 Prozent. Gewerbesteuer wird in den Niederlanden nicht erhoben. 
 

Weitere Fotos

Marielle Kisfeld-Mommer: Steuerberaterin, KroeseWevers

Harold Oude Smeijers: Steuerberater, KroeseWevers

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