Landkreis Grafschaft Bentheim

Neuenhaus: Genehmigungsverfahren für Windpark Georgsdorf gestartet

Neuenhaus - Die Samtgemeinde Neuenhaus hat beim Landkreis Grafschaft Bentheim die Antragsunterlagen für die Errichtung des Windparks in Georgsdorf eingereicht und damit ein neues Genehmigungsverfahren gestartet. Vorgesehen ist der Bau von insgesamt sieben Windenergieanlagen der Firma Enercon mit einer Leistung von je 5.560 Kilowatt.

Bei der Übergabe der Antragsunterlagen für den Windpark in Georgsdorf: (v.l.) Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp, Kreis-Dezernentin Dr. Elke Bertke, Gerald Voet von der Abteilung Bauwesen des Landkreises, Projektleiter Christoph Pieper und Landrat Uwe Fietzek. Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim

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Die neuen Anlagen sollen eine Nabenhöhe von je 166,60 Meter erreichen und einem Rotordurchmesser von je 160 Metern. Die Gesamtinvestition für dieses Projekt beläuft sich auf rund 21,7 Millionen Euro. Der Betrieb der Anlagen des Windparks in Georgsdorf soll durch eine noch zu gründende und in Georgsdorf ansässige Betreibergesellschaft erfolgen. Die Antragsunterlagen, die mehrere Aktenordner füllen, übergab Projektleiter Christoph Pieper von der Firma Agrowea GmbH & Co.KG nun zusammen mit Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp an Landrat Uwe Fietzek.
 
Mit der Einreichung der Antragsunterlagen unternimmt die Samtgemeinde einen erneuten Anlauf zum Bau des Windparks in Georgsdorf. Rückblick: Erste Planungen gehen auf das Jahr 2006 zurück. Ende 2016 erteilte der Landkreis Grafschaft Bentheim die Genehmigung zum Bau der Windkraftanlagen. Dagegen erhob der Naturschutzbund per Eilantrag Einspruch, dem das Verwaltungsgericht Osnabrück im Jahr 2017 stattgab. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte den Eilbeschluss – die erteilte Genehmigung durch den Landkreis war somit hinfällig. Seitdem haben zahlreiche Gespräche, Gutachten und Begehungen stattgefunden, um den Windpark in Georgsdorf als Bestandteil der Energiewende erneut auf Kurs zu bringen. Darüber hinaus wurde der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Neuenhaus angepasst, um darauf aufbauend die Planungen fortzusetzen.
 
So geht es nun weiter: Für den Bau und Betrieb der sieben geplanten Windenergieanlagen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch den Landkreis erforderlich. Diese schließt die notwendige Baugenehmigung und auch weitere erforderliche Genehmigungen mit ein. Das Verfahren erfolgt entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens führt der Landkreis zunächst eine Vollständigkeitsprüfung durch. Danach werden verschiedenen Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen beteiligt. Diese fachlichen Stellungnahmen bilden die Grundlage für die Bearbeitung der Genehmigung. Dabei ist zu beachten, dass immissionsschutzrechtliche Genehmigungen in der Regel eine Vielzahl von Nebenbestimmungen enthalten, die den Bau und Betrieb der Anlagen genau regeln. Damit wird natur- und artenschutzrechtlichen Belangen ebenso Rechnung getragen, wie dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Lärm oder Schattenwurf.
 

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