Gründe für eine BV
Die Gründung einer BV hat viele Vorteile für deutsche Unternehmer. Das fängt schon damit an, dass sie eine gewisse Vertrautheit beim Geschäftspartner im Nachbarland erzeugen kann: Niederländische Unternehmen tätigen ihre Geschäfte eben lieber mit der „vertrauten“ niederländischen BV als mit einer „unbekannten“ deutschen GmbH. Dadurch wird die Distanz zu den niederländischen Unternehmen und Lieferanten verringert.
Ein anderer Grund ist die Risikostreuung. Die BV hat ein separates Vermögen, worauf sich die niederländischen Gläubiger berufen können. Und letztendlich erreicht man mit einer BV einen tariflichen Vorteil bei der Besteuerung des Gewinnes. Die niederländische Körperschaftsteuer ist nämlich bedeutend niedriger als die deutschen Steuertarife (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer).
Die BV hat natürlich nicht nur Vorteile. So führt die BV zu zusätzlicher Verwaltung, zusätzlichen Kosten zur Gründung sowie jährlichen Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses und der Steuererklärungen. Ob die BV für deutsche Unternehmer Vorteile mit sich bringt, ist fallabhängig. Wenn die niederländischen Aktivitäten des deutschen Unternehmens gering sind, stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, eine BV zu gründen.
Gründung einer BV
Seit dem 1. Oktober 2012 ist die Gründung einer BV in den Niederlanden erleichtert worden. Damals ist das neue Gesetz mit dem Namen „Flex BV“ in Kraft getreten. Die Gesetze gelten sowohl für neue als auch für bestehende BV. Eine niederländische BV kann durch eine natürliche Person oder eine juristische Person gegründet werden. Der Unterschied zur deutschen GmbH ist, dass eine juristische Person als Vorstand einer BV auftreten kann. Bei der Gründung einer BV muss außerdem wie folgt einiges beachtet werden.
Notar
Die Gründung einer BV muss notariell erfolgen. Der Notar wird zunächst anhand von Ausweisen die persönlichen Daten der Gründer abgleichen. Anschließend erstellt er den Gesellschaftervertrag der BV. Dieser Vertrag wird in niederländischer Sprache – auf Wunsch auch in deutscher Sprache – aufgesetzt.
Gesellschaftervertrag einer BV
Der Gesellschaftervertrag beinhaltet die Satzung der BV, in der die Regeln festgehalten sind. Folgendes muss die Satzung enthalten: Erstens, den Namen und das Ziel der BV. Es macht Sinn, dabei so umfangreich wie möglich die Unternehmenstätigkeiten zu beschreiben. Dadurch wird verhindert, dass man bei jeder Erweiterung der Tätigkeiten zum Notar zur Satzungsänderung muss. Zweitens, die Adresse der BV. Der satzungsmäßige Sitz der BV muss in den Niederlanden liegen. Drittens, das Stammkapital. Der Mindestbetrag für das Stammkapital in Höhe von 18.000 Euro ist weggefallen. Es muss mindestens 0,01 Euro in die Gesellschaft eingezahlt werden. Die Einzahlung des Kapitals kann mit Geld oder Sachleistungen erfolgen. Das Unternehmen hat dabei die Wahl. Und viertens, eine Regelung für den Vorstand und/oder Verwaltungsrat-Mitglieder, die plötzlich – zum Beispiel durch Krankheit oder Sperre – ausfallen.
Eine Abweichung von diesen gesetzlichen Bestimmungen ist nicht möglich. Mit Eintritt der Flex-BV-Gesetzgebung hat der Unternehmer jedoch mehr Freiheiten über weitere Inhalte und Satzungen erhalten.
Verpflichtungen der BV
Die Flex-BV-Gesetzgebung hat auch neue Verpflichtungen mit sich gebracht. So können die Gesellschafter nicht mehr selbstständig die Ausschüttung der Dividenden bestimmen. Dafür benötigen sie die Zustimmung des Vorstands. Ehe der Vorstand die Zustimmung erteilt, muss er eine Ausschüttungsprüfung durchführen. Dabei muss der Vorstand prüfen, ob die BV nach der Ausschüttung ihre Verpflichtungen für ein weiteres Jahr ausführen kann. Falls nachträglich erkannt wird, dass der Vorstand zu Unrecht der Ausschüttung zugestimmt hat und dies auch hätte wissen können, dann können Vorstände persönlich zur Haftung gezogen werden. Sie werden verpflichtet, den Verlust der BV – bis maximal zu dem Betrag der vorherigen Dividendenausschüttung – zu beheben. Gesellschafter können ebenfalls verpflichtet werden, den erhaltenen Betrag zurückzuzahlen, vorausgesetzt sie hätten wissen müssen, dass die Dividendenausschüttung unverantwortlich war. Das gilt auch bei Rückzahlung von Kapital durch die BV an ihre Gesellschafter.
Eintragung im Handelsregister
Der Notar sorgt nach der Gründung der BV für die Einschreibung im Handelsregister in den Niederlanden.
Steuerliche Pflichten
Nach der Eintragung des Unternehmens bei der Handelskammer wird das Unternehmen automatisch bei den Steuerbehörden registriert. Je nach den steuerlichen Verpflichtungen können automatisch Steuererklärungen erstellt werden. Es ist ratsam, die vom Finanzamt erhaltenen Unterlagen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Auf diese Weise können Sie eine nachträgliche Besteuerung und Geldbußen vermeiden.
Steuersätze
In den Niederlanden schulden Sie Körperschaftsteuer über den Gewinn der BV. Die niederländische Körperschaftsteuer unterteilt sich in zwei Tarife. Für die ersten 200.000 Euro gilt ein Tarif in Höhe von 19 Prozent. Für alles darüber gilt 25,8 Prozent Körperschaftsteuer. Im Vergleich zur deutschen Körperschaftsteuer ist die niederländische Körperschaftsteuer bedeutend niedriger.