Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien
Wird eine Immobilie in den Niederlanden erworben, die der Käufer für einen längeren Zeitraum selbst bewohnt, beträgt die Grunderwerbsteuer zwei Prozent. Es gilt hier jedoch eine Ausnahme für Erstkäufer. Sind die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kommt die Grunderwerbsteuer nämlich nicht zum Tragen:
• Der Käufer bewohnt die Immobilie für längere Zeit selbst.
• Der Käufer ist zwischen 18 und 35 Jahre alt.
• Der Marktwert des Hauses ist nicht höher als 525.000 Euro.
• Der Käufer hat die Steuerbefreiung für Erstkäufer noch nicht in Anspruch genommen.
Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und der Steuerbefreiung für Erstkäufer muss eine Erklärung unterzeichnet werden. Diese Erklärung kann auch in die notarielle Urkunde aufgenommen werden.
Grunderwerbsteuer auf Zeitimmobilien
Für Immobilien, die nicht zur Eigennutzung für einen längeren Zeitraum bezogen werden – wie beispielsweise eine Ferienimmobilie – fällt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 10,4 Prozent an. 2026 sinkt dieser Satz auf acht Prozent. Diese Senkung kann zu beträchtlichen Einsparungen führen. Durch die Absenkung des Steuersatzes kann es vorteilhaft sein, den Kauf einer Zweitimmobilien auf 2026 zu verschieben.
Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt
Abgesehen von der genannten Steuerbefreiung für Erstkäufer, gibt es weitere Situationen, in denen für den Käufer keine Grundsteuer fällig wird. Und zwar:
• beim Kauf einer Neubauimmobilie
• beim Erben von Immobilien
• bei Scheidung oder Heirat