Ein G-Konto ist ein Sperrkonto, auf das der Auftraggeber einen Teil des Rechnungsbetrags einzahlen kann. Das Guthaben auf diesem Konto darf ausschließlich für Zahlungen an die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) für Zwecke der Lohnsteuer oder Umsatzsteuer verwendet werden. Der Saldo steht somit nicht zur freien Verfügung für Abhebungen. Für Auftraggeber bietet das Konto eine Sicherheit, dass der hinterlegte Rechnungsbetrag tatsächlich für Steuerzahlungen genutzt wird. Der zu zahlende Prozentsatz hängt vom Risiko und der Höhe der zu zahlenden niederländischen Lohnsteuer ab. Die Bandbreite liegt zwischen circa zehn Prozent und bis zu fünfzig Prozent des Rechnungsbetrags. Besonders häufig wird ein G-Konto in Branchen eingesetzt, die ein höheres Risiko für eine Kettenhaftung haben, wie beispielsweise im Baugewerbe, im Transportwesen oder in der Reinigungs- und Zeitarbeitsbranche.
G-Konto eröffnen
Die Eröffnung eines G-Kontos erfolgt in drei Schritten. Zunächst wird bei den niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) das Formular „Aanvraag Grekening“ (Antrag auf Eröffnung eines G-Kontos) ausgefüllt. Nach Prüfung stellt der Belastingdienst einen unterzeichneten G-Konto-Vertrag aus. Dieser Vertrag kann dann der Bank vorgelegt werden. Erst wenn auch die Bank zustimmt, wird die Kontonummer für das G-Konto vergeben. Die Praxis zeigt, dass sich Banken zurückhaltend bei der Eröffnung eines G-Kontos verhalten, vor allem wenn es sich um ausländische Unternehmen handelt.
Freigabe des G-Kontos
Befindet sich auf dem G-Konto mehr Geld als für die Zahlung von Steuern erforderlich ist, können Sie mit dem Formular „Verzoek deblokkering G-rekening“ (Antrag auf Freigabe des G-Kontos) die Freigabe des überschüssigen Betrags beantragen. Der Belastingdienst prüft Ihren Antrag und kann vor einer Entscheidung zunächst Ihre Buchhaltung und Steuererklärungen überprüfen. Das geschieht häufig im Rahmen einer gezielten Betriebsprüfung. Wird dem Antrag stattgegeben, weist der Belastingdienst die Bank an, den Betrag freizugeben. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ungefähr zwei Wochen. Durch die hohe Arbeitsbelastung kann die tatsächliche Bearbeitung jedoch länger dauern.
Vorteile des G-Kontos
Die Verwendung eines G-Kontos verringert das Risiko, dass ein Auftraggeber für nicht gezahlte Lohnsteuern durch Nachunternehmer zur Haftung herangezogen wird. Außerdem trägt es zur Einhaltung der niederländischen Gesetze bei. Denn bei Anträgen auf Freigabe des G-Kontos kann es zu Überprüfungen der Buchhaltung und Steuererklärungen durch die niederländischen Steuerbehörden kommen, wodurch eventuelle Fehler oder Rückstände schneller aufgedeckt werden als ohne G-Konto. Für Unternehmen, die regelmäßig in den Niederlanden tätig sind, ist das G-Konto daher ein wichtiges Instrument, um Vertrauen bei Auftraggebern zu schaffen.
Vergleich deutsche Bauabzugsteuer
Das niederländische G-Konto impliziert keine Einbehaltungspflicht oder Freistellung. In Deutschland gilt für Bauleistungen grundsätzlich eine Quellensteuer von 15 Prozent (Bauabzugsteuer), es sei denn, der Auftragnehmer kann eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen, wodurch die Einbehaltung entfällt. In den Niederlanden gibt es keine derartige gesetzliche Einbehaltung. Das G-Konto ist ein freiwilliges, häufig jedoch vertraglich vorgeschriebenes Instrument zur Begrenzung von Haftungsrisiken.
Tipp
Stimmen Sie den Prozentsatz, der auf das G-Konto eingezahlt wird, immer mit Ihrem Auftraggeber ab. Beachten Sie, dass vom G-Konto aus nur Zahlungen an die niederländischen Steuerbehörden (Belastingdienst) zulässig sind. Für eine Freigabe des G-Kontos überprüft der Belastingdienst die eingereichten Lohnsteuererklärungen sowie unter Umständen auch die Umsatzsteuererklärungen. Für eine ordnungsgemäße Erfüllung der niederländischen Anforderungen ist es ratsam, den administrativen Pflichten – beispielsweise für die Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Ähnliches – von Anfang an sorgfältig nachzukommen.