Derzeit stehen die Regelungen zur erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen in der Kritik. Sie ergibt sich auch aus einer Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen: Dieser erbte unter anderem ein Wertpapierdepot von seiner verstorbenen Tante, das sich in deren Privatvermögen befand. Der Erbe hatte gegen seinen Erbschaftsteuerbescheid vor dem Finanzgericht Münster geklagt. Er wandte sich dagegen, dass es sich bei seinem geerbten Aktienvermögen um Privatvermögen handle, für das er keine steuerlichen Vergünstigungen erhielt – im Unterschied etwa zu Erben von Betriebsvermögen. Seine Klage hatte jedoch ebenso wenig Erfolg wie eine daraufhin vor dem Bundesfinanzhof eingelegte Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Umso überraschender war es, dass der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Verfassungsbeschwerde angenommen hat. Darin führt er an, dass die steuerlich verschonten Betriebsvermögen stetig zunehmen und somit auch die Gerechtigkeitslücke zu den steuerlich nicht Begünstigten immer größer werde. In den nächsten Monaten steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage an, ob die Verschonungsregelung bei geerbten Betriebsvermögen verfassungskonform ist.
Kritikpunkte der Politik
Die politischen Parteien kritisieren insbesondere die ungerechte Vermögensverteilung. Neben den verfassungsrechtlich zu überprüfenden Betriebsvermögensbegünstigungen wird bemängelt, dass große Immobilienvermögen und Stiftungen von zusätzlichen Privilegien profitieren. Die Folge: Milliardenerbschaften werden nur marginal besteuert. Außerdem lasse sich eine gerechte Besteuerung durch internationale Steuerabkommen unterlaufen.
Zwar hat die CDU kürzlich Ungerechtigkeiten bei der Vermögensverteilung in Deutschland eingeräumt. Die Union möchte aber grundsätzlich die Entscheidung aus Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer abwarten. Sie spricht sich für eine deutliche Erhöhung der Freibeträge aus und setzt sich für die steuerliche Entlastung beim Erbe von Eigenheimen ein. Die CDU lehnt Steuererhöhungen für Unternehmer weitgehend ab, ist aber in gewissem Umfang für Reformgespräche offen.
Dagegen schlägt die SPD einen Lebensfreibetrag vor – und damit einen Systemwechsel bei der Erbschaftsteuer. Nach dem aktuell geltenden Erbschaftsteuerrecht lassen sich die erbschaftsteuerlichen Freibeträge von zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten oder 400.000 Euro für Kinder alle zehn Jahre neu nutzen. Die SPD möchte nun erreichen, dass mit einem Lebensfreibetrag jeder einmalig im Leben eine größere Summe steuerfrei geschenkt oder vererbt bekommen kann. Darüberhinausgehende Erwerbe sollen konsequent besteuert werden. Ferner fordern die Sozialdemokraten die Abschaffung von Privilegien für Großvermögen – insbesondere für Unternehmens- und Stiftungsvermögen. Die Partei diskutiert derzeit über eine Mindestbesteuerung für große Vermögen mit der Möglichkeit einer Stundung im Bereich von Familienunternehmen.
Fazit
Die aktuellen politischen Diskussionen über die Erbschaftsteuer führen zu Fragen über den richtigen Zeitpunkt für eine Unternehmensnachfolge aus steuerlichen Gesichtspunkten. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist für eine Unternehmensnachfolge zwar ein wichtiger Aspekt. Es spielen jedoch auch andere Faktoren eine Rolle.
In jedem Fall machen die aktuellen Diskussionen deutlich: In Zukunft kommt es vermutlich eher zu Verschärfungen als zu Entlastungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Daher kann es ratsam sein, betriebliche Nachfolgeregelungen jetzt noch in die Wege zu leiten. Es gilt, die derzeitigen steueroptimalen Übertragungsmöglichkeiten auf die nächste Generation zu nutzen – solange sie noch bestehen.