GmbH & Co. KG
In Deutschland werden viele Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben, also ein Zusammenschluss aus der juristischen Person GmbH und der Kommanditgesellschaft, wobei die GmbH grundsätzlich die gesamte Haftung trägt. Die GmbH fungiert als geschäftsführender Gesellschafter und die natürliche Person als Kommanditist (stiller Teilhaber). So wird das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt, aber dennoch kommen sie in den Genuss der Steuervorteile, die nur für Privatpersonen gelten.
Eine deutsche GmbH & Co. KG ist dabei nicht selbstständig steuerpflichtig für die Körperschaftsteuer, da sie immer als steuerlich transparentes Unternehmen eingestuft wird. Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der unterliegenden Gesellschafter. Die Komplementäre werden für ihren Anteil am Gewinn der GmbH & Co. KG steuerpflichtig und zahlen darauf je nach ihrer Eigenschaft (natürliche oder juristische Person) Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
In den Niederlanden kennt man die Rechtsform GmbH & Co. KG nicht. Daher stellt sich die Frage, wie in den Niederlanden erwirtschaftete Gewinne aus einer deutschen GmbH & Co. KG in den Niederlanden besteuert werden müssen. Bei der Beantwortung dieser Frage wird das Gesetz zur Änderung der steuerlichen Qualifikationspolitik von Rechtsformen relevant.
Änderung der steuerlichen Qualifikationspolitik von Rechtsformen
In den Niederlanden gelten für die steuerliche Qualifizierung von Rechtsformen wie zum Beispiel die GmbH & Co. KG andere Regeln als im Ausland. Unterschiedliche Rechtssysteme führen zu sogenannten „hybriden Mismatches“ und können dazu führen, dass eine Ausgabe sowohl in den Niederlanden als auch in einem anderen Land geltend gemacht wird. Auch kann eine bestimmte Ausgabe in einem Land zu einem Steuerabzug führen, während das andere Land die entsprechende Einnahme nicht als Einkommen betrachtet, sodass keine Steuer erhoben wird. Diese Probleme entstehen vor allem dann, wenn die Niederlande eine bestimmte Rechtsform als transparent behandeln, während das andere Land dies nicht tut. Um diese Mismatches zu vermeiden, wurde 2022 ein Gesetzentwurf zur Änderung der steuerlichen Qualifikationspolitik von Rechtsformen zur Konsultation veröffentlicht. Ziel dieses Gesetzes, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, ist es, Qualifikationsunterschiede zwischen den Steuersystemen zu beseitigen, um diese hybriden Mismatches zu vermeiden.
Kommanditgesellschaft in den Niederlanden
Ein Beispiel für eine Rechtsform in den Niederlanden, die zu einer solchen hybriden Fehlanpassung führen kann, ist die Kommanditgesellschaft (KG). Das ist zum Teil auf das Einwilligungserfordernis zurückzuführen. Wenn für den Beitritt zu dieser Kommanditgesellschaft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist, gilt die Kommanditgesellschaft als steuerlich transparent und die zugrunde liegenden Teilnehmer sind unabhängig einkommensteuerpflichtig. Es handelt sich dann um eine geschlossene Kommanditgesellschaft.
Wenn die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft frei beitreten und sie verlassen können, gilt die Kommanditgesellschaft in den Niederlanden als nicht steuerlich transparent. Die Kommanditgesellschaft ist dann eigenständig körperschaftsteuerpflichtig und nicht die Gesellschafter. Es handelt sich dann um eine offene KG.
Das Gesetz zielt darauf ab, den durch das Einvernehmens-Erfordernis verursachten Qualifikationsunterschied zu beseitigen. Nach dem Gesetz sollen alle Kommanditgesellschaften als steuerlich transparent eingestuft werden, unabhängig davon, ob für den Beitritt oder den Wechsel eines Kommanditisten die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Mit der steuerlichen Transparenz werden alle Aktiva und Passiva der steuerlich transparenten Kommanditgesellschaft auf die Kommanditisten im Verhältnis zu ihren jeweiligen Ansprüchen verteilt.
Fazit
Dadurch, dass eine GmbH & Co. KG zukünftig steuerlich als transparent qualifiziert wird, kann es dazu führen, dass über die stillen Reserven auf niederländische Vermögenswerte abgerechnet werden muss. Das würde zu einer zusätzlichen Steuerlast führen. Das neue Gesetz wird daher zu vielen Unsicherheiten führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, schon jetzt aktiv zu werden und sich gut beraten zu lassen. So kann etwa die Gründung einer BV eine Lösung sein.
Mariëlle Kisfeld-Mommer
Steuerberaterin, Moore MKW
Harold Oude Smeijers
Steuerberater, Moore MKW