Kreis Borken

„Wir bleiben agil“

Stadtlohn – Die neuen Regeln für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Fallstricke im Energierecht oder die Digitalisierung ihrer Kanzlei Kohlschein Lütkemeier & Partner – die Themen, mit denen sich das Team der Stadtlohner Sozietät zurzeit beschäftigt, sind vielfältig. Die Rechtsanwälte und Partner Jan Lütkemeier und Lars Voges sowie Rechtsanwalt Hannes Richert geben im Interview einen Einblick in die Arbeit der Kanzlei und erklären, welche Rolle der Teamgedanke dabei spielt.

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Ab dem 1. Januar 2024 gelten neuen Regeln für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Da eine GbR zum Beispiel eine häufige Gesellschaftsform für die Vermögensverwaltung von Familien oder für Grundbesitzgesellschaften ist, dürften auch hier in der Region einige davon betroffen sein. Was kommt denn ab dem nächsten Jahr auf diese Gesellschaften zu?
Hannes Richert: Künftig wird es ein Gesellschaftsregister geben, in das sich GbR mit dem Namen, dem Wohnort und dem Geburtsdatum aller an der Gesellschaft beteiligten Personen eintragen können. Eine Pflicht zum Eintrag wird es zwar nicht geben, aber GbR sind unter Umständen nicht mehr handlungsfähig, wenn sie sich nicht ins Register eintragen. 

Was könnte im schlimmsten Fall passieren?
Richert: Sie könnten sich dann nicht mehr in anderen öffentlichen Registern anmelden, etwa beim Grundbuchamt oder im Handelsregister. Ich mache das mal an einem Beispiel deutlich: Verfügt eine GbR als klassische Grundbesitzgesellschaft über ein Grundstück, ist sie bislang mit einem Gesellschafter oder einer Gesellschafterin im Grundbuch eingetragen. Künftig ist dort nur die GbR gelistet – Voraussetzung ist aber, dass diese mit allen beteiligten Personen vorher im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Auch Änderungen in der personellen Zusammensetzung einer GbR müssen dann im neuen Gesellschaftsregister entsprechend angepasst werden.
Lütkemeier: Ein anderer typischer Fall wäre eine vermögensverwaltende GbR – bestehend zum Beispiel aus Familienmitgliedern –, die Gesellschafterin einer GmbH ist. Soll dann in der Gesellschafterrunde über den Jahresabschluss und die Gewinnausschüttung des Unternehmens entschieden werden, können nur jene wirksam mit abstimmen, die im Handelsregister in der Gesellschafterliste der GmbH stehen. Dort wird eine GbR aber nur dann aufgelistet, wenn sie auch im Gesellschaftsregister eingetragen ist. 

Was sollten bestehende GbR denn jetzt vor diesem Hintergrund tun?
Richert: Wir empfehlen insbesondere GbR, die als Grundstückeigentümer auftreten, sich proaktiv in das Gesellschaftsregister einzutragen, um auch in Zukunft zum Beispiel beim plötzlichen Erbfall und einer entsprechenden Änderung des Gesellschafterkreises handlungsfähig zu bleiben. 

Ein weiteres aktuelles Thema, das insbesondere im Zuge der Energiewende verstärkt in den Fokus Ihrer Rechtsberatung rückt, ist das Energierecht. Was sind in diesem Bereich zurzeit die häufigsten Fragen und Themen, die an Sie herangetragen werden?
Lars Voges: Da gibt es rechtlich jede Menge zu beachten. Beratungsintensiv sind vor allem Bürgerwindparks, für die unsere Region Vorreiter ist. Die Herausforderung ist dabei, die verschiedenen Interessen von Betreibern, Investoren, Landwirten und Anwohnern unter einen Hut zu bekommen. Es müssen außerdem Kaufverträge mit dem Anlagenhersteller sowie mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.
Lütkemeier: Auch bei der Investition in Photovoltaikanlagen ergeben sich viele rechtliche Fragen, angefangen bei Gewährleistungsfristen, die gelten, wenn eine PV-Anlage Mängel aufweist oder nicht pünktlich installiert wird, über die Zulassung von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, bis hin zur Frage, wer überhaupt als Betreiber einer PV-Anlage auf dem Dach eines Unternehmens auftritt. Da gibt es mittlerweile viele verschiedene Gestaltungsoptionen, zum Beispiel, wenn ein Unternehmer für seine Altersvorsorge Einnahmen aus der PV-Anlage generiert. 

Wie schaffen Sie es eigentlich, solche Neuentwicklungen in der Rechtsberatung frühzeitig aufzuspüren?
Richert: Auf unterschiedlichen Wegen. Wir halten uns zum einen über regelmäßige Fortbildungen auf dem Laufenden – für Fachanwälte sind die auch vorgeschrieben. Zum anderen beobachten wir die Gesetzgebungsverfahren ganz genau. Auch über unsere Mitgliedschaft beim AIW bekommen wir im Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern wichtigen Input zu neuen Themen.
Voges: Durch unsere überwiegend langjährigen Mandantenbeziehungen sind wir außerdem nah dran an den Themen, die unsere Klienten bewegen. Insbesondere im gewerblichen Bereich hat sich das Verhältnis gewandelt: Früher kamen wir meistens erst dann zum Einsatz, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen war – also jemand schon vor einer Klage oder sonstigen Schwierigkeiten stand. Heute sind wir deutlich mehr beratend tätig: Der Mandant spricht im Vorfeld von Projekten und Verträgen mit uns und wir informieren ihn frühzeitig über wichtige rechtliche Entwicklungen.
Lütkemeier: Das hat sich zuletzt besonders bei dem Thema Gasmangellage gezeigt. Wir sind aktiv auf unsere Mandanten zugegangen und haben analysiert, wie sie in Sachen Energieversorgung aufgestellt sind, welche Preisgarantien ihnen die städtischen Versorger geben und welche Stromverträge vorliegen. Auch wenn wir nicht immer sofort eine Patentlösung für die Lage hatten, war dieser Austausch sehr fruchtbar.

Welche Rolle spielen dabei die verschiedenen Fachanwaltschaften Ihrer Kanzlei? 
Voges: Eine große! Sie sind ausschlaggebend dafür, dass wir Themen wie diese eng begleiten können. Jeweils zwei Fachanwälte sind in einem Team für ein Rechtsgebiet zuständig und beraten sich gegenseitig. Auch unsere insgesamt 16 Mitarbeitenden bilden sich stetig weiter und haben sich so auf unterschiedliche Aufgaben spezialisiert. Das heißt aber nicht, dass wir nur aus Einzelkämpfern bestehen – im Gegenteil: Wir legen großen Wert auf Teamwork! Alle Anwälte und Mitarbeitenden bringen ihre Fachkenntnisse ein und so stellen wir sicher, dass wir die rechtlichen Fragestellungen unserer Mandanten aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, um letztendlich zur bestmöglichen Lösung zu kommen. Diese Agilität hilft uns zum Beispiel auch beim Thema Arbeitsrecht weiter. Insbesondere wenn es darum geht, die Handlungsspielräume im Spannungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer optimal zu nutzen. Im Arbeitsrecht ergeben sich laufend Änderungen, die für unsere gewerblichen Mandanten erhebliche Auswirkungen haben können.

Zum Beispiel?
Voges: Ganz aktuell berät unsere Rechts- und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wera Tenbrock, Unternehmen zum Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie seit Anfang Juli dieses Jahres umsetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu, Hinweisgeberkanäle für Vorfälle im Betrieb einzurichten. Da der Hinweisgeber wählen kann, ob er sich an eine interne oder direkt an eine externe Meldestelle wenden möchte, sind Unternehmen gut beraten, diesem Risiko durch zuverlässige interne Meldestrukturen vorzubeugen.

2019 haben Sie mit der Kanzlei das 100-jährige Bestehen gefeiert. Ihr Haus hat damit eine große Traditionsverbundenheit. Wie schaffen Sie es, in dieser schnelllebigen Zeit dennoch agil und modern zu sein?
Voges: Unsere Tradition ist es, modern zu sein. Schon damals war Kanzleisenior Walter Kohlschein der erste Anwalt in Stadtlohn, der ein Faxgerät nutzte. Auch heute sind wir in Sachen Digitalisierung gut aufgestellt und verfolgen frühzeitig die Trends, die für unsere Arbeit und den Austausch mit unseren rund 2.000 Mandanten sinnvoll sind – das heißt: Wir bleiben agil. So waren wir zum Beispiel die erste Kanzlei, die Notariatsverträge auf dem elektronischen Weg an den Grundstücksausschuss des Kreises Borken geschickt hat. Auch das elektronische Anwaltspostfach, das seit Anfang 2022 verpflichtend ist, um mit Gerichten zu kommunizieren, haben wir in unserer Kanzlei schon deutlich früher eingeführt. Ebenso ist die elektronische Akte bei uns mittlerweile Standard, sodass wir mit einem Klick die passenden Mandanteninformationen aufrufen können, ohne lange per Hand im Archiv suchen zu müssen.
Lütkemeier: Darüber hinaus haben wir schon vor Corona unseren Mitarbeitenden ermöglicht, im Homeoffice zu arbeiten. Auch Videokonferenzen mit unseren Mandanten gehören seit Längerem zu unserem Alltag – das ist für alle Beteiligten zeitsparender und dennoch intensiv. Zu einer modernen Kanzlei gehört aber auch der Ressourcenschutz: Durch die Digitalisierung haben wir unseren Papierverbrauch deutlich reduziert und das Portovolumen ist auf etwa ein Fünftel der Kosten geschrumpft. Das wird sich weiter reduzieren, wenn auch das Grundbuchwesen bald ausschließlich elektronisch erfasst wird und sämtliche Anwaltspost digital versandt wird. 

Wie hat sich die Kanzlei personell zuletzt entwickelt?
Lütkemeier: Wir haben uns verjüngt und weiterqualifiziert. Unsere Altersstruktur unterscheidet uns deutlich von anderen Kanzleien: Bei uns ist der jüngste Partner 30 und der älteste Anfang 70. Das zeigt, dass wir auf allen Positionen – auch im Notariat – nachwachsen. Zuletzt haben wir mit Céline Roters als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie mit Hannes Richert als Rechtsanwalt unser Team verstärkt und so den Generationswechsel eingeleitet. Wir sind trotz dieser Schlagkraft allerdings keine Großkanzlei! Mit unseren Beratungsteams versuchen wir vielmehr, über den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten entsprechende unternehmerische Lösungen zu entwickeln, angefangen bei der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung.

Info:
Die Kanzlei Kohlschein Lütkemeier & Partner berät und vertritt mittelständische Unternehmen in den Bereichen Wirtschafts-, Bau- und Architekten-, Arbeits-, Allgemeines Zivil- und Familienrecht. Der notarielle Schwerpunkt liegt im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Insgesamt acht Berufsträger sind für die Kanzlei im Einsatz: Jürgen Vos (Rechtsanwalt, Notar a.D., Fachanwalt für Familien- und Versicherungsrecht), Christian Rolvering (Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht), Lars Voges (Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuer- und Medizinrecht), Hagen Ebert (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Arbeitsrecht), Jan Lütkemeier (Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Master of laws im Umwelt- und Energierecht), Wera Tenbrock (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht), Céline Roters (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht) und Hannes Richert (Rechtsanwalt).

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