„Die Förderzusage des Bundes ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, alle Haushalte und Unternehmen im Kreis Borken mit gigabitfähiger Infrastruktur zu versorgen und die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Region langfristig zu sichern“, erläutert Dr. Daniel Schultewolter, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG).
Der Bund hatte in der vergangenen Woche einen Sofortstopp für den ersten Förderaufruf im „Graue Flecken“-Programm verhängt, weil die Fördermittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Auf den bereits im September bewilligten Förderbescheid des Kreises Borken hat das jedoch keine Auswirkungen. „Es war eine gute und weitsichtige Entscheidung der Kommunen im Kreis Borken, sich frühzeitig mit einer Strategie für die Glasfasererschließung grauer Flecken zu befassen und bereits im ersten Förderaufruf gemeinsam Fördermittel zu beantragen“, betont Katharina Schulenborg, Gigabitkoordinatorin für den Kreis Borken.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Borken und der WFG hatten 14 der kreisangehörigen Kommunen (Ahaus, Borken, Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen und Vreden) im Juni 2022 beschlossen, ein kreisweites gemeinsames „Graue Flecken“-Förderverfahren zur Schließung der Lücken in der Breitbandversorgung durchzuführen. Die Stadt Bocholt führt eigenständig ebenfalls ein Förderverfahren durch. In den Städten Gronau und Rhede soll der Ausbau eigenwirtschaftlich realisiert werden. Bereits für 81 Prozent der Hauskoordinaten im Kreis Borken ist heute ein gigabitfähiger Breitbandanschluss verfügbar.
Für die Ermittlung der Förderkulisse hat der Kreis Borken bereits 2021 ein Markterkundungsverfahren in Auftrag gegeben, in dessen Rahmen die im Kreis Borken aktiven Netzbetreiber die bestehende Breitbandversorgung sowie in den kommenden drei Jahren in Planung befindliche Ausbauvorhaben adresskoordinatenscharf gemeldet haben.
Die im Projektgebiet der 14 teilnehmenden Kommunen wohnhaften Bürgerinnen und Bürger erhalten nun über ein Online-Tool bis zum 10. Dezember 2022 die Möglichkeit, die Breitbandverfügbarkeit an ihrer Adresse zu überprüfen und bestehende Abweichungen über ein Online-Formular zu melden. Auf diese Weise könnte in Einzelfällen frühzeitig die Klärung mit den Netzbetreibern erfolgen und die betroffenen Adressen noch vor der Ausschreibung im ersten Quartal 2023 berücksichtigt werden.
Hier geht es zur Adress- und Verfügbarkeitsabfrage: kreis-borken.de/graueFlecken