Baumgürtel will nun die konkrete rechtliche Ausgestaltung zur Auszahlung der Entlastungsprämie abwarten. „Solange kein fairer, zum Beispiel steuerlicher Ausgleich erkennbar ist, werden viele Unternehmen von der Einmalzahlung Abstand nehmen müssen“.
Der IHK-Präsident empfiehlt der Bundesregierung, analog zur Energiepreispauschale von 2022 zu agieren. „Die Refinanzierung der Energiepreispauschale, die die Unternehmen damals gezahlt haben, erfolgte über die Abgabe der Lohnsteuer“, so der IHK-Präsident. Arbeitgeber konnten die Energiepreispauschale gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und an die Arbeitnehmer auszahlen. Schon eine auch nur anteilige Lastenteilung dieser freiwilligen Leistung würde die Bereitschaft zur Auszahlung nach Auffassung des Präsidenten der IHK Nord Westfalen erhöhen.