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Jobs für Menschen mit Behinderung: Fördermöglichkeiten im Blick
Die Integration von Menschen mit einer Behinderung ist nicht gerade ein Thema, das oft diskutiert wird. Dennoch muss sich jeder Betrieb zwangsläufig mit diesem Thema beschäftigen. Fakt ist nämlich: Jeder Unternehmer müsste eigentlich einen gewissen Teil seiner Arbeitsplätze mit Menschen besetzten, die ein Handicap haben. Hier finden Unternehmer genauere Informationen zu Fördermöglichkeiten.
Folgende Kostenträger können die Integration von Menschen mit Behinderung fördern:
LWL-Integrationsamt Westfalen
Agenturen für Arbeit
Rehaträger (Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Westfalen)
Optierende Kommunen
Berufsgenossenschaften
Das LWL-Integrationsamt Westfalen und die Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf
beteiligen sich an Investitionskosten von Betrieben.
unterstützen Betriebe bei der behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen.
gleichen außergewöhnliche Belastungen aus, die Betriebe durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen haben.
unterstützen Betriebe bei den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener.
unterstützen Betriebe mit Zuschüssen zu den Gebühren bei der Berufsausbildung.
unterstützen Betriebe, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen.
Aktuell wird das Sonderprogramm „aktion5“ über den Landschaftsverband Westfalen Lippe und den Landschaftsverband Rheinland mit je 15 Millionen Euro über eine Laufzeit von fünf Jahren durchgeführt. Die Zielrichtung des Programms ist noch stärker als bei den Vorgängerprogrammen auf die Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus (Förder-)Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen ausgerichtet.
Die Förderungen von „aktion5“ im Einzelnen:
eine Einstellungsprämie (§ 2 Richtlinie „aktion5“) an Arbeitgeber in Höhe von 4.000 Euro für ein unbefristetes und in Höhe von 2.000 Euro für ein mindestens auf zwölf Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis,
eine Ausbildungsprämie (§3 Richtlinie „aktion5“) an Arbeitgeber, insbesondere auch für Ausbildungen gem. §66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildungsprämien bestehen aus einer Startprämie in Höhe von 3.000 Euro und aus einer Erfolgsprämie von bis zu 5.000 Euro nach Abschluss einer Ausbildung bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (aktion5 greift hier die Regelung des bis zu 5.000 Euro nach Abschluss einer Ausbildung bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (aktion5 greift hier die Regelung des bis längstens 31.12.2013 laufenden Bundesprogramms „JOB 4000“ auf, kann mit diesem kombiniert werden und es gegebenenfalls ergänzen),
einen pauschalierten Minderleistungsausgleich von bis zu 300 Euro monatlich und eine pauschalierte Abgeltung des besonderen Betreuungsaufwands von bis zu 210 Euro monatlich für Arbeitgeber zur Unterstützung des Wechsels von schwerbehinderten Menschen aus WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 4 Richtlinie „aktion5“), dies entsprechend den Regelungen für Integrationsfirmen,
ein Vorbereitungsbudget (§ 5 Richtlinie „aktion5“) für schwerbehinderte Schulabgänger und Schulabgängerinnen, um z. B. individuelle berufsrelevante Qualifizierungen durchführen zu können,
ein Integrationsbudget (§ 6 Richtlinie „aktion5) zur individuellen Unterstützung der Arbeitsaufnahme Arbeitsuchender schwerbehinderter Menschen aus den Zielgruppen,
die Möglichkeit der „Freien Förderung“ (§ 7 Richtlinie „aktion5“, mit der Modelle oder Projekte gefördert werden, die den Zielen und Grundsätzen des Programms entsprechen.
Info: Der Integrationsfachdienst Borken-Coesfeld ist Partner der Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, ausbilden oder schon beschäftigen. Das Dienstleistungspaket beinhaltet dabei die Vermittlung eines geeigneten Arbeitnehmers mit Behinderung auf eine freie Stelle sowie die notwendigen Förderhilfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beantragen und mit dem jeweiligen Kostenträger abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Wiebke Brüggemann, Integrationsfachdienst Borken-Coesfeld, Telefon 02861 80998201, E-Mail: w.brueggemann@kv-borken.drk.de, www.ifd-westfalen.de