Homeoffice und Besteuerung
Wenn ein in den Niederlanden wohnender Arbeitnehmer Tätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland ausführt, erfolgt die Besteuerung in Deutschland. Anders verhält es sich, wenn die Arbeit auch von den Niederlanden aus geleistet wird – zum Beispiel im Homeoffice: Ein Teil des Gehalts wird dann in den Niederlanden besteuert. Arbeitet ein Beschäftigter beispielsweise zwei Tage pro Woche im Homeoffice in den Niederlanden und drei Tage am Standort seines Arbeitgebers in Deutschland, werden 40 Prozent des Gehalts in den Niederlanden und 60 Prozent in Deutschland besteuert. Das führt zu einer völlig anderen steuerlichen Konstellation und es empfiehlt sich, dies bereits im Voraus vernünftig zu regeln.
Sozialversicherung
Die Verlagerung der Besteuerung von Tätigkeiten im Homeoffice gilt als nicht wünschenswert. Schließlich ist es mittlerweile in vielen Berufen gang und gäbe, von zu Hause aus zu arbeiten. Für die Sozialversicherung wurde aus diesem Grund bereits eine EU-weite Regelung eingeführt.
Die europäischen Mitgliedstaaten haben eine Rahmenvereinbarung zur sozialen Sicherheit veröffentlicht, die es Grenzgängern ermöglicht, bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen (Telearbeit), ohne dass dies Folgen für die Sozialversicherung hat.
Besteuerung
Auch zum Thema Besteuerung finden derzeit Verhandlungen über die Ausarbeitung einer Regelung statt. Die Niederlande wollen Grenzgängern im Rahmen dieser Verhandlungen erlauben, bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen, ohne Folgen für die Besteuerung ihrer Einkünfte. Deutschland zeigt sich in dieser Hinsicht zurückhaltender und möchte die Zahl der Homeoffice-Tage auf 34 Tage pro Jahr begrenzen. Betrachtet man die Zahl der Grenzgänger, lässt sich feststellen, dass derzeit circa 40.000 Deutsche in den Niederlanden und ungefähr 9.000 Niederländer in Deutschland arbeiten. Ein kürzerer Zeitraum ist für Deutschland daher finanziell attraktiver, würde aber leider für Grenzgänger und Unternehmen bedeuten, dass bereits ein Homeoffice-Tag pro Woche eine Verlagerung der Steuerpflicht zur Folge hätte. Hinzukommt, dass es nicht wünschenswert ist, für die Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht unterschiedliche Zeiträume zugrunde zu legen.