Beim Schritt in die Selbstständigkeit stehen Gründer vor vielen Entscheidungen. Wenn die Geschäftsidee stabil scheint und zudem die Zielgruppe definiert ist, muss die passende Rechtsform gewählt werden. Welche das ist, ist eine hochindividuelle Frage und hängt von der geplanten Unternehmung ab. Und von Haftungsfragen: Im Einzelunternehmen oder in der GbR haften Gründer unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften wie beispielsweise der KG oder der GmbH/UG haften sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen – dafür ist die Gründung deutlich teurer und aufwendiger als die schnelle Gewerbeanmeldung vor Ort. Steuerberater oder die kommunalen Wirtschaftsförderer können bei der Wahl der richtigen Rechtsform beratend unterstützen.
Verschiedene Fördertöpfe
Woher das Gesellschaftsvermögen überhaupt kommt, ist die zweite große Frage zum Start. Nur wenige Gründer bringen das notwendige Kapital selbst mit. Genau deswegen gibt es zahllose Fördertöpfe. In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank unter anderem das Mikrodarlehen über bis zu 50.000 Euro an – ohne Sicherheiten und mit festen Zinsen über zehn Jahre. Bei der niedersächsischen NBank heißt ein ähnliches Produkt MikroSTARTer und bietet Mikrodarlehen bis 40.000 Euro. Fördermittel wie diese ließen sich niedrigschwellig vermitteln, wie Andreas Kremer vom Nordhorner Gründungsnetzwerk TOPStart erklärt. „Solche Angebote sind gerade für Kleinstgründungen oder Unternehmensnachfolgen relevant und sprechen Gründer an, die zum Start noch wenig Sicherheiten bieten können.“
Bei Start-ups, also innovativen Gründungen, ist der Kapitalbedarf in der Regel deutlich höher, da das neue Produkt erst marktreif entwickelt werden und der Markt dafür gefunden und erschlossen werden muss. Dafür bieten Förderbanken wie beispielhaft die NBank Stipendien und Wagniskapital. Seit 2017 verfolge die Bank dezidiert das Ziel, niedersächsische Start-ups bedarfsgerecht zu unterstützen, wie Geschäftsführer Ralf Borchers erklärt.
Gründungsstipendium nutzen
Das Thema Kapital betreffe alle Gründer: „Schon in der Vorgründungsphase braucht es oft Kapital, um zumindest den Lebensunterhalt der Gründer zu finanzieren.“ Dafür gibt es das Gründungsstipendium, wie Borchers erläutert. Bis zu 2.200 Euro monatlich über zehn Monate zahlt die NBank aus – und zwar pro Person, bei einem Team können bis zu drei Mitglieder so gefördert werden. Die inhaltliche Prüfung des Antrags erfolgt durch eine bankinterne Jury. Der Antrag umfasst dabei unter anderem Informationen zum Produkt, zum Geschäftsmodell und dem Marktumfeld. „In zwei Dritteln der Fälle kommt es binnen zwei Monaten zu einer Zusage“, so Borchers, der allerdings auch eine wichtige Bedingung nennt: Voraussetzung für ein Stipendium ist die Zusage durch eine „begleitende Einrichtung“, beispielsweise Inkubatoren oder kommunale Wirtschaftsförderungen, die eine Existenzgründung nach positiver Ersteinschätzung durch den Prozess begleiten. Die Auswahl dieser Einrichtungen sei groß – allein im Netzwerk der NBank finden sich mittlerweile rund 30 Partner, die in Frage kommen. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit dem Gründungsstipendium.NRW einen ähnlichen Baustein. „Pro Jahr vergeben wir in der NBank im Schnitt bis zu 100 Stipendien“, sagt Borchers. Er beschreibt einen weiteren sinnvollen Weg für Gründer: Vor Ort mit Inkubatoren ins „Sparring“ gehen und das Geschäftsmodell auf Stabilität prüfen. Dann erfolge der Weg zur Förderbank, um den Plan auch finanziell umzusetzen.
Das Gründungsstipendium ist dabei nur einer von vier Bausteinen der niedersächsischen Gründungsförderung. Der zweite ist die Ko-Finanzierung von Inkubatoren und Acceleratoren, die professionelle Unterstützung bei der Entwicklung der Geschäftsmodelle, Businesspläne und Marketingstrategien bieten. Als dritter Baustein kommt das Netzwerken dazu. „Gründer müssen Gleichgesinnte finden, sich austauschen“, formuliert Borchers.
Finanzierungsrunden
Und zudem, das ist Baustein Nummer vier, sind Förderbanken auch in anderer Form an Gründungen beteiligt. Nämlich buchstäblich über Unternehmens-Beteiligungen. Die NRW.Bank hat das „NRW.SeedCap“ im Programm, über das offene Beteiligungen bis zu einer halben Million Euro möglich sind (bei zukunftsorientierten Unternehmungen im Bereich Klima oder Umwelttechnik sogar bis zu 750.000 Euro). Bei der NBank gibt es Wagniskapital mit dem Programm NSeed für die Erstfinanzierung zwischen 150.000 und 600.000 Euro, so Borchers, für spätere Finanzierungsrunden auch mehr. „Dafür braucht es immer einen gewissen Reifegrad der Gründung, also ein klares Produkt mit positiver Marktresonanz.“
Technologiegründungen machen einen immer größeren Anteil bei Gründungen aus, wie Borchers sagt. Angesichts der enormen Bandbreite und Komplexität vieler, oft digitaler, Produkte greife die NBank auch auf die Fachmeinung von Experten und gegebenenfalls auf externe Gutachten zurück. Zwar verfüge man über einen großen Erfahrungsschatz, aber „wir können auch nicht in jedem Feld Technologieexperten sein“.
Die so abgesicherten Beteiligungen können offen (NRW.Bank und NBank) oder auch still (NBank) erfolgen, allerdings müssten Gründer für diese komplexeren Fälle mit einer Prüf- und Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Monaten rechnen. Ausgezahlt wird das Kapital nicht auf einen Schlag, sondern in fest definierten Zeiträumen auf Grundlage festgelegter Meilensteine. Die NBank zähle derzeit rund 50 solcher Beteiligungen.
Grundsätzlich gelte, so Borchers: „Wenn wir Kapital zur Verfügung stellen, sollte das für mindestens zwölf bis 18 Monate reichen.“ Nur so könne vermieden werden, dass in der frühen Phase einer Gründung sofort wieder weiteres Kapital eingeworben werden müsse.
Doch gleich, welcher Art die Finanzierung ist: Nicht jede Geschäftsidee erfüllt grundlegende Anforderungen. Borchers beschreibt: „Die nächste E-Commerce-Plattform braucht es nicht, das ist nicht mehr innovativ.“ Und auch wenn Nischen grundsätzlich spannend sein können, so dürfe es „nicht zu nischig“ werden, damit es ausreichendes Umsatzpotential gibt.