Landkreis Osnabrück

Gut vorbereitet auf die E-Rechnung

Osnabrück – 2025 ist es soweit: Dann ist die E-Rechnung Pflicht für Unternehmen. Wie die Umstellung von der Papierrechnung auf die rechtssichere digitale Rechnung gelingt und was Unternehmen in der Übergangszeit beachten müssen, war Thema einer Kooperationsveranstaltung der WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land, der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und der Wirtschaftsförderung Osnabrück. Rund 120 Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen aus der Region waren zu dem Vortrag ins Kreishaus gekommen, um sich fit für die E-Rechnung zu machen.

Andrea Frosch von der WIGOS (links), Karen Barbrock, IHK-Projektleiterin, und Christian Goede-Diedering, Referent von DATEV, freuten sich über die Resonanz auf die Vortragsveranstaltung der WIGOS, WFO und IHK zum Thema E-Rechnung. Foto: Uwe Lewandowski

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Andrea Frosch vom UnternehmensService der WIGOS und Karen Barbrock, Projektleiterin bei der IHK, freuten sich über die große Anzahl Interessierter: „Das Thema brennt den Unternehmen offenbar unter den Nägeln. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Veranstaltung ein Schlaglicht auf die Einführung der E-Rechnungspflicht werfen und den Unternehmen eventuelle Ängste nehmen können, die mit der Umstellung einhergehen.“ So stellte der Referent Christian Goede-Diedering von dem IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsunternehmen und Rechtsanwälte sowie deren Mandanten, Datev, in seinem Vortrag vor, mit welchen Veränderungen Unternehmen rechnen müssen. „Die E-Rechnung ist nicht neu, dafür aber so aktuell wie nie.“ 

Ressourcen schonen

Seit März dieses Jahres ist die E-Rechnung nationales Recht. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ohne vorherige Zustimmung zu ermöglichen. Dabei muss die Rechnung automatisch und elektronisch weiterverarbeitet werden können. „Es geht schneller und einfacher. Prozesse werden optimiert“, so Goede-Diedering. Gleichzeitig würden durch den Verzicht auf Papier Ressourcen geschont. „Der ehemalige Papierbeleg mit Logo und Corporate Identity wird immer mehr verdrängt“, so der Referent. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab dem 1. Januar 2025, allerdings gibt es bis 2028 verschiedene Übergangsregelungen. 

Goede-Diedering ging in seinem Vortrag auf die verschiedenen Formate der Rechnung ein und erläuterte anhand von Beispielen den Weiterverarbeitungsprozess. Mit dem geeigneten Programm könnten Rechnungen so einfach, kostengünstig und rechtssicher erstellt werden. Denn auch der Schutz der Daten und die revisionssichere Archivierung müssten gewährleistet sein. Der Experte empfahl, sich an ein IT-Unternehmen zu wenden und sich frühzeitig vorzubereiten statt Hektik auf den letzten Drücker zu provozieren. 

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