Ausgleichsabgabe
Seit dem 1. Januar 2025 gelten höhere Sätze, die erstmals im März 2026 erhoben werden. Unternehmen, die die gesetzliche Pflichtquote von fünf Prozent schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, zahlen je unbesetztem Pflichtplatz 155 bis 815 Euro monatlich. Von der Abgabe befreit sind Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten.
Entgelttransparenzgesetz
Ab Juni 2026 verschärft die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie das bestehende Gesetz, das die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit fördern soll. Für Arbeitgeber gelten dann weitreichende Pflichten, darunter die Offenlegung von Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen und die Berichterstattung zu Entgeltungleichheiten, um den Gender Pay Gap zu verringern. Es gilt künftig eine Berichtspflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (bisher 500).
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eine der wesentlichen Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen und Gewerbetreibenden ab 2026 betrifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Aktuell sind Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Diese Pflichten sollen in ihrem Umfang deutlich reduziert werden und werden nach jetzigem Stand nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.
Mindestlohn und Minijobs
Ab 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro monatlich, wodurch sich auch die Midijob-Grenzen verschieben: die Untergrenze auf 603,01 Euro, die Obergrenze auf 2.000 Euro.
Neues EU-Verpackungsrecht
Ab 12. August 2026 gelten neue Kennzeichnungs-, Recycling- und Lizenzierungspflichten. Ziel sind sicherere, recyclingfreundliche Verpackungen und weniger Müll. Bis August 2026 müssen Unternehmen Pflichten wie Prüfregeln, Verbraucherinfos, Kennzeichnungen, Grenzwerte für Stoffe und Teilnahme an Wiederverwendungssystemen umsetzen.
Pendlerpauschale
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, nicht wie zuvor 30 Cent bis Kilometer 20.
Info:
Der Unternehmerverband, spezialisiert auf Arbeits- und Sozialrecht, berät und vertritt mit seinem Juristenteam über 700 Mitgliedsfirmen mit rund 100.000 Beschäftigten vor allem in der Rhein-Ruhr-Region.