Besteuerungssystem - Ferienimmobilien in den Niederlanden bald anders besteuert

Wer eine Ferienimmobile in den Niederlanden besitzt oder plant, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Nachbarland zu kaufen, auf den kommen bald Änderungen in der Besteuerung der Immobilie zu. Dazu geben Mariëlle Kisfeld-Mommer und Harold Oude Smeijers, beide Steuerberater der Kanzlei KroeseWevers in Oldenzaal, sowie Rechtsanwalt Dr. Arjen Westerdijk und Notar Matthijs van Rozen von der Kanzlei KienhuisHoving in Enschede ein Update für Wirtschaft aktuell.

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Grund für die Änderung in der Besteuerung ist ein Urteil, das der niederländische Oberste Gerichtshof am 24. Dezember 2021 gefällt hat. In ihrem „Weihnachtsurteil“ entschieden die Richter, dass das derzeitige Besteuerungssystem in der sogenannten Box III unhaltbar ist, weil es die Rechte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verletzt. 

RENDITEOBJEKTE

Grundsätzlich gilt, dass eine Immobilie in dem Land besteuert wird, in dem sich die Immobilie befindet. Wer also eine Ferienimmobile in den Niederlanden besitzt, zahlt auch in den Niederlanden Steuern dafür.

 

BOXEN-SYSTEM

Es gilt das sogenannte Boxen-System. Ferienimmobilien werden in den Niederlanden in der Regel in der Einkommenssteuer als Renditeobjekte in der Box III (für Privatpersonen) besteuert.

 

BOX III

Bis 2017 ging das Finanzamt von einer fiktiven Rendite von vier Prozent aus, auf die dann circa 30 Prozent Einkommensteuer fällig wurden. Ab 2017 wurden unterschiedliche Renditen verwendet, wobei davon ausgegangen wurde, dass bei einem bestimmten Kapital ein Teil aus Ersparnissen und ein Teil aus Anlagevermögen besteht (Besteuerung siehe Tabelle).

 

WEIHNACHTSURTEIL

Am 24. Dezember 2021 entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Art und Weise, wie die Box-III-Steuer seit dem Jahr 2017 ausgelegt wurde, sowohl gegen das Diskriminierungsverbot als auch gegen das Recht auf ungestörten Genuss des Eigentums verstößt. Der Oberste Gerichtshof gab an, dass nur die tatsächlich erzielten Erträge in die Besteuerung einbezogen werden sollten. 
Am 30. Juni 2022 wurde ein Erlass über die Wiederherstellung von Box III veröffentlicht. Der Erlass enthält Angaben über die Rechtslage und die Methode zur Berechnung von Steuergutschriften für Ersparnisse und Investitionen in Box III für die Jahre 2017 bis einschließlich 2022. Durch den Erlass haben viele Steuerpflichtige Anspruch auf eine Einkommenssteuererstattung.

 

2023 UND 2024

In den Überbrückungsjahren 2023 und 2024 (und möglicherweise darüber hinaus) will die Regierung mit drei verschiedenen Pauschalwerten für die verschiedenen Vermögensgegenstände arbeiten. Es wird einen festen Zinssatz für Ersparnisse, einen festen Zinssatz für Schulden und einen festen Zinssatz für andere Vermögenswerte geben. Die Ersparnisse werden mit einem Pauschalsatz besteuert, der sich an der aktuellen Sparquote orientiert. Derzeit liegt dieser Zinssatz bei null Prozent. 
Bei Schulden wird der Zinssatz an den Hypothekenzinssatz angeglichen. Der Pauschalsatz für die übrigen Vermögenswerte wird auf der Grundlage einer gewogenen mehrjährigen Rendite berechnet.
Diese unterschiedlichen Pauschalierungen sollen den tatsächlich erzielten Erträgen der Steuerpflichtigen besser gerecht werden.

 

AB 2025

Momentan ist noch nicht klar, wie die Besteuerung eines niederländischen Renditeobjektes ab dem Jahr 2025 ausfallen wird. Es ist geplant, zukünftig sowohl die Mieteinkünfte als auch die jährliche Wertsteigerung der Immobilie mittels einer sogenannten „Vermögenszuwachssteuer“ zu besteuern. Momentan ist aber noch ungewiss, wie die Besteuerung in Box III endgültig zukünftig aussehen wird.

 

GRUNDERWERBSTEUER

Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen. Die Regierung plant, den Grunderwerbsteuersatz bei Ankauf einer Ferienimmobilie ab dem Jahr 2023 von 8 Prozent auf 10,1 Prozent zu erhöhen. Damit wird auch die Anschaffung einer Immobilie teurer. 
Wie wird die Grunderwerbsteuer bezahlt? Das wird bei der Übertragung über den niederländischen Notar abgewickelt. Der Notar ist verpflichtet, die Grunderwerbsteuer vor der Beurkundung zu erhalten, und er führt diese nach der Unterzeichnung ab. Der Notar leistet aber noch viel mehr bei Immobilientransaktionen. Immobilien können in den Niederlanden ausschließlich durch notarielle Urkunde übereignet werden. Die Urkunde wird anschließend in das Grundbuch eingetragen. Dasselbe gilt für die Bestellung einer Hypothek als Sicherheitsrecht. Darüber hinaus berät der Notar die Parteien über eine Vielzahl an Aspekten, die bei der Übereignung relevant sind. Es ist in den Niederlanden üblich, dass der Geldverkehr über das Anderkonto des Notars stattfindet. Zug um Zug, das ist sicher für alle Parteien. Der Käufer überweist den Betrag an den Notar und der Notar überweist den Betrag nach der Beurkundung und nachdem die nötigen Checks ausgeführt wurden, an den Verkäufer.

 

FAZIT

Momentan ist noch nicht klar, wie die zukünftige Besteuerung einer niederländischen Ferienimmobilie in Box III ab 2025 aussehen wird. Es gibt noch viele Unsicherheiten und Unklarheiten. Sicher ist aber, dass die Box-III-Besteuerung in ihrer jetzigen Form keine Daseinsberechtigung mehr hat und dass eine Steuer eingeführt wird, die sich mehr an der tatsächlich erzielten Rendite orientiert.

 

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