So wurde durch das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Niedersachsen festgelegt, dass bis spätestens 31. Dezember 2026 rund 1,28 Prozent der Fläche des Landkreises Grafschaft Bentheim für Windenergie ausgewiesen werden muss. Auf der Samtgemeindefläche existiert bereits seit rund 20 Jahren der Windpark Gölenkamp / Haftenkamp / Wilsum mit 15 Anlagen, zusätzlich gibt es weitere Planungen in Itterbeck, Wielen und Wilsum, mit denen die Ziele erreicht werden sollen. Doch für die in der Planung sich teilweise bedingenden Projekte ist nunmehr noch ein anderes Problem zu lösen: Das „Meppener Grenztraktat“ von 1824 regelt den Abstand von Bebauung zur Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden. Bisher konnte stets Übereinstimmung zwischen den Gemeinden diesseits und jenseits der Grenze hergestellt werden, doch hier bislang nicht. Die Mastfüße der Windkraftanlagen würden den notwendigen Abstand einhalten – doch die Rotorblätter nicht. Aufgeploppt ist das Thema durch die Einleitung eines Grenzverletzungsverfahrens der Gemeinde Emmen gegen eine andere Samtgemeinde. Die Fragestellung, ob Ausnahmegenehmigungen zu diesem 200 Jahre alten Staatsvertrag erteilt werden, wird nun auf Bundesebene in Verhandlungen mit der niederländischen Regierung entschieden.
Man werde schauen, ob eventuell eine geringfügige Umplanung schneller umsetzbar sei. Dagegen sei der politische Wille, diese drei Windparks in den Mitgliedsgemeinden umzusetzen, in den Räten nach Boschs Auffassung vorhanden. „Besonders erwähnenswert sind bei diesen Projekten die verschiedenen Beteiligungskonzepte der regionalen Projektierer, um die Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort zu erhöhen“, so der Samtgemeindebürgermeister. Diese reichten von Projektbeteiligungen über Anwohnerentschädigungen bis zu vergünstigten Strompreisen für die Einwohner. Und auch die Einbeziehung betroffener Anwohner in Entscheidungsgremien habe dazu geführt, dass vielerlei Interessen berücksichtigt und die Akzeptanz insgesamt gestiegen sei.
Der Landespolitik nachkommen
Politische Zeichen werden zudem im Bereich Solarenergie gesetzt: Zur Beschleunigung der Energiewende in Niedersachsen und zur Erreichung der anvisierten Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 hat die niedersächsische Landespolitik bereits ein Bekenntnis zur Photovoltaik abgegeben. Bis 2033 sollen mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche bereitgestellt werden, um Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erzeugen. Bosch sagt, dass die Kommunen nunmehr in der Pflicht seien, die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser durchaus ambitionierten Ziele zu schaffen.
Vorrangig sollen in der Samtgemeinde Uelsen noch mehr Dachflächen mit PV-Anlagen bestückt werden, damit landwirtschaftliche Nutzflächen als natürliche und nicht vermehrbare Ressource der konventionellen Landwirtschaft vorbehalten bleiben und die Konkurrenz um die begrenzten Flächen durch Bodenpreis- und Pachtsteigerungen nicht noch weiter verschärft wird, so Bosch.
Wenn jedoch die festgelegten Klimaziele erreicht werden sollen und man es mit der Energiewende ernst meine, müsse in einem weiteren Schritt auch der moderate Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich erfolgen, so der Samtgemeindebürgermeister. Dabei habe Uelsen insbesondere bereits versiegelte, baulich vorgeprägte oder vorbelastete Flächen als potenziell geeignet eingestuft und als sogenannte Gunstflächen erfasst, um politisch lenkend wirken zu können. Ziel sei es, den Ausbau der großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb des Samtgemeindegebietes in einem klaren Rahmen zu steuern, zugleich aber die Umsetzung von Projekten an geeigneten und raumverträglichen Standorten innerhalb des Gemeindegebietes zu ermöglichen. „Wichtig bei den vielfältigen Überlegungen in dem Zusammenhang war allen Beteiligten, die Belange der Landwirtschaft, der Freizeit- und Erholung, der Siedlungsentwicklung, des Landschaftsbildes und des Naturschutzes zu berücksichtigen“, so Bosch.
Schwimmende Photovoltaikanlagen
Eine kleine Besonderheit des Gemeindegebietes nennt der Samtgemeindebürgermeister noch. „Durch die Vielzahl an Abbauflächen für Kies oder Sand sind große Wasserflächen entstanden, auf denen schwimmende Photovoltaikanlagen denkbar sind.“ Mit Unterstützung eines Planungsbüros wurde ein Konzept zur Steuerung solcher Anlagen bereits entwickelt und politisch beschlossen. Demnach kommen für schwimmende PV-Anlagen nur stehende Gewässer in Frage, wobei natürliche und naturnahe Abbaugewässer nach erfolgter Renaturierung in der Regel nicht für schwimmende PV-Anlagen in Anspruch genommen werden. „Inwiefern solche Anlagen aber tatsächlich entwickelt werden, muss sich zeigen, zumal es im Laufe der Konzeptentwicklung restriktivere Umsetzungsvorgaben gab“, so Bosch. Aktuell liegt immerhin eine konkrete Projektidee vor.
Bosch mahnt in diesem Zusammenhang noch einen anderen Aspekt an: „Bei allen Planungen und Ideen muss man allerdings im Hinterkopf behalten, dass es nicht nur um die Erzeugung regenerativer Energien geht, sondern auch um den sicheren Transport durch entsprechende Netze. Der Strom muss vom Land in die Regionen verteilt werden, wo er gebraucht wird.“