
780 Inkassofälle, etwas weniger als 2009, hat sie 2010 bearbeitet. In erster Linie litten Kfz-Betriebe unter säumigen Zahlern. Ihnen folgen Firmen aus dem Sanitärbereich. Aber selbst größere Kuchenlieferungen an eine Gaststätte oder die Rechnung für einen bestellten Sarg wurden nicht bezahlt. „Die uns gemeldeten Gesamtaußenstände sind gegenüber 2009 leicht zurückgegangen, andererseits war die Inkassostelle erfolgreicher. Etwa die Hälfte, also rund 700.000 Euro, der ausstehenden Rechnungsbeträge konnten eingetrieben werden“, erklärt Justitiar Walter Liebegut. Größter Einzelposten war ein Betrag über 120.000 Euro. Ein Teil der Rechnungen blieb weiter unbezahlt, weil die Schuldner den Offenbarungseid leisteten oder der Streit vor Gericht ausgetragen wird.
„Im Gegensatz zu manchen Vorjahren hat sich die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber aber deutlich gebessert“, so Liebegut. Inzwischen sind vor allem private Schuldner in der Überzahl. Der Justitiar räumt auch mit dem Irrglauben auf, dass Kunden ohne Weiteres die zweite oder dritte Mahnung abwarten können, bis sie überweisen müssen. „Wenn ein Kunde nach 30 Tagen nicht zahlt, kann er bei entsprechender Belehrung automatisch in Verzug geraten, auch ohne Mahnung. Der Handwerker hat danach Anspruch auf Zinsen, die bis zu acht Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen“, klärt Liebegut auf.